Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerkes der Vereinten Nationen (UNHCR) waren
zum Stand 31.12.2014 weltweit 59.500.000 Menschen auf der Flucht vor Kriegen,
Terror und Unterdrückung, Hunger, Naturkatastrophen, wirtschaftlicher Not und
fehlender Lebensperspektiven. Mehr als die Hälfte dieser fast 60 Millionen
Menschen ist jünger als 18 Jahre.
Diese weltweit steigende Zahl an Flüchtlingen hat auch dazu geführt, dass
die Zahl der in Deutschland Schutz und Asyl suchenden Personen in den letzten
Jahren stark gestiegen ist. Daraus resultiert sowohl die rechtliche als auch
die humanitäre Verpflichtung der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen zur
Unterbringung, Betreuung und Integration einer steigenden Zahl von Menschen aus
den verschiedensten Ländern dieser Welt.
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen Hintergrundinformationen zum
Thema Asyl und Flüchtlingsunterbringung in Deutschland und Baden-Württemberg
zur Verfügung stellen. Insbesondere möchten wir aber auch die in
Eggenstein-Leopoldshafen bestehende und kommende Situation und die daraus resultierenden
Maßnahmen darlegen.
Die Flüchtlingszahlen und die daraus resultierenden Konsequenzen für unsere Gemeinde sind ständigen Veränderungen unterworfen, die es kaum möglich machen, eine exakte Prognose für die kommenden Jahre zu treffen. Wir bemühen uns, Ihnen hier den jeweils gültigen Stand darzustellen.
Die Unterbrigung von Flüchtlingen in Deutschland erfolgt grundsätzlich in drei Stufen.
Art der Unterbringung |
Verantwortung |
Behörde |
---|---|---|
Erstunterbringung |
Bundesland |
Regierungspräsidium |
vorläufige Unterbringung |
Landkreis |
Landratsamt |
Anschlussunterbringung |
Kommune |
Gemeindeverwaltung |
Nach der Einreise in das Bundesgebiet wird die Person gemäß dem Königsteiner Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer verteilt.
Die Unterbringung in dieser Stufe ist Sache der Bundesländer und
findet in Landes-Erstaufnahme-Einrichtungen (LEA) statt. Eine solche
befindet sich für Baden-Württemberg seit vielen Jahren in der Durlacher
Allee in Karlsruhe. Auf Grund der steigenden Zahl von hilfesuchenden
Personen wurden seit 2014 z.B. in Meßstetten, Ellwangen und Mannheim
weitere Landes-Erstaufnahme-Einrichtungen errichtet. Weitere
Einrichtungen sind in Baden-Württemberg konkret in Planung.
Vereinzelt war und ist es auf Grund sprunghaft ansteigender
Einreisezahlen sogar notwendig, übergangsweise
Bedarfsorientierte-Erstaufnahme-Einrichtungen (BEA) zu schaffen. So
wurde z.B. in der Rheinstrandhalle in Karlsruhe, der DM-Arena in Rheinstetten oder auch in der
Landesfeuerwehrschule in Bruchsal vorübergehend Personen im Rahmen der
Erstunterbringung untergebracht.
Vom 11.09.2015 bis zum 30.06.2016 wurde durch das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium, in der ehemaligen Kantine auf dem KIT Campus Nord eine Notunterkunft für 700 Flüchtlinge eingerichtet. Bürgermeister Stober wurde hierüber telefonisch am Vormittag des 10.09.2015 informiert.
In der Erstunterbringung werden die persönlichen Daten der Person
sowie alle für den Asylantrag notwendigen Daten erfasst. Auf Grund der
Vielzahl der Personen verbleiben diese aktuell einige Wochen in den
Landes-Erstaufnahme-Einrichtungen. Danach werden die Personen gemäß der
Einwohnerzahl auf die Landkreise im Rahmen der vorläufigen Unterbringung
in die Gemeinschaftsunterkunft verteilt.
Auf
Grund der anhaltend niedrigen Zugangszahlen von Flüchtlingen nach
Deutschland hat das Regierungspräsidium Karlsruhe die Notunterkunft in
der ehemaligen Kantine auf dem Gelände des KIT Campus Nord zum
01.07.2016 stillgelegt.
Ab Mai 2020 nutzt das Land Baden-Württemberg die Einrichtung Am Schröcker Tor als Außenstelle der Landeserstaufnahme Karlsruhe. Das Gelände gehört dem Land Baden-Württembger. Die Container wurden dem Landkreis Karlsruhe durch das Land abgekauft.
Nach den
gesetzlichen Vorgaben des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) ist das Landratsamt Karlsruhe für die im Landkreis Karlsruhe im Rahmen der
vorläufigen Unterbringung unterzubringenden Personen zuständig. Die
Unterbringung erfolgt in Gemeinschaftsunterkünften oder in Wohnungen.
Die Menschen verbleiben bis zur Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Asylantrag oder Folgeantrag oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels in der Gemeinschaftsunterkunft; längstens jedoch 2 Jahre. Im Anschluss werden die Menschen auf die Gemeinden des Landkreises im Rahmen der so genannten Anschlussunterbringung verteilt.
Nach
Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Asylantrag oder Folgeantrag oder
nach Erteilung eines Aufenthaltstitels, spätestens aber nach 2 Jahren nach
Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft, werden die Menschen auf die
Gemeinden des Landkreises verteilt. Dies erfolgt anteilig entsprechend der
Einwohnerzahl.
Die Gemeinde
ist zur Aufnahme der Personen gesetzlich verpflichtet. Im Notfall müsste die
Unterbringung in öffentlichen Gebäuden wie Sporthallen o.ä. erfolgen. Dies
deckt sich mit der Regelung des Polizeigesetzes, wonach die Gemeinde auch
obdachlos gewordene Personen in einem Notquartier unterbringen muss.
Die Menschen
verbleiben bis zur Ausreise bzw. bis zum Unterkommen im regulären Wohnungsmarkt
in der Anschlussunterbringung.
Da seit Mai 2020 in Eggenstein-Leopoldshafen eine Erstaufnahmeeirichtung des Landes auf dem Gelände Am Schröcker Tor eingerichtet worden ist, werden der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen ab diesem Zeitpunkt keine Personen mehr in die Anschlussunterbrigung zugetilt werden.
Die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen hat jährlich die ihr im Rahmen der gesetzlichen Aufnahmeverpflichtung zugeteilte Anzahl an Flüchtlingen im Verhältnis zur Einwohnerzahl in der Gemeinde aufgenommen.
Seit Mai 2020 werden der Gemeinde keine Personen mehr in die Anschlussunterbringung zugeteilt, da das Land in der Gemeinde eine Erstaufnahmeeinrichtung betreibt.
Aufgenommene Flüchtlinge im Rahmen der Anschlussunterbringung 2005-Mai 2020
(Stand:30.04.2020)
Zum Stand 10.05.2020 befinden sich 104 Personen in der Anschlussunterbringung in unserer Gemeinde, ca. 50 Personen hiervon wurden in den Jahren 2015 und davor aufgenommen und wohnen auch noch hier.
Um der Aufnahmeverpflichtung bis Mai 2020 nachzukommen, mussten verschiedene Maßnahmen realisiert werden. Aufgrund der Einrichtung der Landeserstaufnahmestelle im Gewann Am Schröcker Tor werden unserer Gemeinde keine weiteren Flüchtlinge zur Anschlussunterbringung zugewiesen.
Die Gemeinde verfolgt bei der Anschlussunterbringung der Flüchtlinge
verschiedene Ansätze. Zum einen wird vorrangig die dezentrale Unterbringung in
angemieteten Wohnungen angestrebt. So konnten bIs Ende 2016 fast 80% der in
Eggenstein-Leopoldshafen unterzubringenden Personen dezentral über den gesamten
Ort verteilt untergebracht werden. Die übrigen Personen wohnen in der
kommunalen Notunterkunft Im Wörth am Festplatz Leopoldshafen, in der auch die
obdachlosen Personen untergebracht sind. Durch die Zuweisung von 77 Personen in die Anschlussunterbringung am Schröcker Tor im Februar 2017 sind nun hier die Hälfte der in der Gemeinde aufgenommenen Personen zentral untergebracht.
Zum Stand 01.05.2020 sind in Eggenstein-Leopoldshafen 104 Personen im Rahmen der
Anschlussunterbringung untergebracht.
Die Zahl der
unterzubringenden Personen (siehe „Flüchtlingsunterbringung in
Eggenstein-Leopoldshafen - Daten und Zahlen“) machte es neben den genannten Unterbringungskonzepten
erforderlich, neue Standorte für die Anschlussunterbringung zu finden.
Kurzfristig notwendige Maßnahmen: Kruppstraße + "Kombimodell"
Da im April 2015 auf Grund der damals vorherrschenden Zugangszahlen in das Bundesgebiet der Gemeinde ein Mindestaufnahmesoll von 191 Personen in der Anschlussunterbringung nur für das Jahr 2016 angekündigt wurde, musste zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs die
zeitlich auf zwei bis drei Jahre befristete Errichtung einer mobilen
Containerunterkunft in der Thyssenstraße im Ortsteil Eggenstein für 80
Personen geplant werden. Diese Errichtung wurde im Rahmen einer Bauvoranfrage durch die Baurechtsbehörde des Landratsamtes auch positiv entschieden.
Auf Grund der im September 2015 erfolgten Mitteilung des Landratsamtes, die Gemeinde müsse in 2016 durch die Einrichtung der Notunterkunft in der Kantine des KIT keine Personen im Rahmen der Anschlussunterbringung aufnehmen, wurde diese Maßnahme bis auf weiteres ausgesetzt.
Durch die Schließung der Notunterkunft lebte die Aufnahmeverpflichtung der Gemeinde wieder auf. Die in 2016 voraussichtlich aufzunehmenden 80 Personen wurden zum Teil bereits dezentral untergebracht. Für den übrigen Teil bestanddie Möglichkeit, Teile der Am Schröcker Tor durch den Landkreis eingerichteten Gemeinschaftsunterkunft anzumieten, um hier ca. 80 Personen unterzubringen ("Kombimodell"). Dies war möglich, da der Landkreis auf Grund der aktuellen Entwicklung nur maximal 200 der hier entstehenden 325 Plätze für die vorläufige Unterbringung benötigt.
Für die 2017 ff. anstehenden Aufnahmeverpflichtungen entstand gemäß Beschluss des Gemeinderates in der Kruppstraße im Ortsteil Eggenstein eine
Einrichtung für 72 Personen in Festbauweise (Holzständerbauweise). Stand 05.10.2018 wohnen 15 Familien mit insgesamt 69 Personen in der Anlage.
In Kombination der Mitbenutzung der Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises sowie der Errichtung der Wohnanlage in der Kruppstraße konnte die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen das Aufnahmesoll auch im Jahr 2109 erfüllen.
In beiden Einrichtungen arbeitet auch Personal sür die soziale Betreung der dort untergebrachten Personen.
Wichtig war der Verwaltung und dem Gemeinderat, dass innerhalb der Anlage in der Kruppstraße einzelne Wohngruppen geschaffen werden. Dies macht es möglich, dass kleinere Personengruppen oder Familienverbände in separaten Wohneinheiten wohnen können. Die dadurch entstehende Erhöhung der Wohnqualität und Privatsphäre wird sich positiv auf das Miteinander in der gesamten Anlage auswirken. Zusätzlich kann durch die Anordnung der Wohngruppen in verschiedenen Gebäudeteilen Rücksicht auf unterschiedliche Herkunftsländer, Religionen und kulturelle Besonderheiten genommen werden.
Aufgrund der nach wie vor hohen Zugangszahlen hat das Regierungspräsidium Karlsruhe eine weitere bedarfsorientierte Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge auf dem Gelände des KIT Campus Nord eingerichtet. Regierungspräsidentin Nicolette Kressl hat am Donnerstag, 10.9., den Bürgermeister der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen über die beabsichtigte Nutzung inf
Bei
der Unterkunft handelt es sich um ein ehemaliges Kantinengebäude, das für die
Aufnahme von 500 Flüchtlingen vorbereitet wird. Bereits am morgigen Freitag,
11.09.15, sollen die ersten Flüchtlinge verlegt werden. Das Regierungspräsidium hat
einen erfahrenen Betreiber und Sicherheitsdienstleister für die Unterkunft beauftragt.
Derzeit
kommen täglich über 700 Menschen in die Erstaufnahmeeinrichtungen nach
Baden-Württemberg. Ferner hat das Land bisher zusätzlich rund 1.800 Flüchtlinge
aufgenommen, die über die Balkanroute nach Bayern gekommen waren.
Das
Regierungspräsidium ist auf das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger
angewiesen. Die Einrichtung der Unterkunft ist ein wichtiger und notwendiger Baustein,
den Menschen ein sicheres Dach über dem Kopf anbieten zu können.
Bei Fragen zum Betrieb der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Am Schröcker Tor können Sie sich an das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP KA) wenden:
0721 926-6190 Kob-flue@rpk.bwl.de
0721 46139482 Alltagsbetreuung vor Ort in Eggenstein-Leopoldshafen
Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de
Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr
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