Rückerstattung von Wertcoins

Seit über einem Jahr ist das Hallenbad im Buchheimer Weg nicht mehr im üblichen Rahmen nutzbar. Es ist leider noch nicht absehbar, wann das Bad wieder regulär geöffnet werden kann. Deshalb hat der Gemeinderat am 27. April 2021 entschieden, dass kundenfreundlich verfahren und Wertguthaben erstattet werden sollen, obwohl die Haus- und Badeordnung eine Erstattung ausdrücklich ausschließt.

Stammkunden, die einen Jahrescoin oder einen 130 €-Wertcoin besitzen, können diesen zurückgeben und sich ein Restguthaben auszahlen lassen, soweit es über 35 € liegt. Da mit der Auszahlung ein nicht unerheblicher Aufwand verbunden ist, wurde diese Wertgrenze festgelegt

Grundsätzlich behalten Wertcoins ihre Gültigkeit, d.h. der Restwert verfällt nicht. Dies gilt selbstverständlich auch für die 15 € bzw. 35 €-Wertcoins, die derzeit nicht erstattet werden.

Behält der Badegast seinen Jahrescoin, bekommt er dafür einen Treuebonus. Das bedeutet, wenn der Regelbetrieb wieder möglich ist, wird die Gültigkeitsdauer auf ein ganzes Jahr verlängert.

Bitte geben Sie beim Beantragen der Erstattung Ihre Adresse an!

Uns erreichen in den letzten Tagen mehrere Anträge, auf denen keine Anschrift vorhanden ist. In diesen Fällen können wir nichts auszahlen, weil für die Verbuchung die vollständige Adresse erforderlich ist. Bitte denken Sie daran. Vielen Dank.

Wer sich den Restwert erstatten lassen will, stellt bitte

  • einen schriftlichen Antrag (keine E-Mail) mit Angaben der vollständigen Adresse und der Bankverbindung an die Gemeindeverwaltung;
  • legt den Coin bei und klebt ihn am besten auf und
  • legt möglichst die Quittung des Kaufs bei.

Wir haben Ihnen hier das Anschreiben als Vordruck / Formular eingestellt.

Der Coin wird benötigt, damit die Gültigkeit bzw. dessen Restwert / Restnutzungsdauer ausgelesen werden kann. Jahrescoins werden pro vollem Kalendermonat mit je 14,50 € erstattet, Wertcoins mit dem Restbetrag (beides jeweils > 35 €).

Der Badegast bekommt über die ausgelesenen Werte und den Rückzahlungsbetrag eine Mitteilung, der Erstattungsbetrag wird danach auf das angegebene Konto überwiesen. Die gesamte Abwicklung wird einige Tage Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um Verständnis.

Wappen der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen

Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen
Friedrichstraße 32 • 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 97886-0 • Fax: 0721 97886-23 • E-Mail: info@egg-leo.de

Öffnungszeiten (tel. voranmelden):
Mo - Fr 8.00-12.30 Uhr
Do 14.00-18.00 Uhr