Eggenstein-Leopoldshafen
 

Wissenswertes

Jakobskreuzkraut - die gelbe Gefahr

 

Seit einiger Zeit bereitet uns die Ausbreitung des Jakobskreuzkraut im Regierungsbezirk Karlsruhe große Sorgen. Die Pflanzen fallen jetzt an Straßenrändern und noch ungemähten Wiesen durch ihre leuchtend gelben Blüten, rot angefärbten Stängel und den hohen Wuchs auf.

Es handelt sich dabei um eine alte heimische Pflanze, die allerdings hoch giftig ist und v.a. bei Pferden zu Vergiftungen führt. Die Giftstoffe sind in der ganzen Pflanze und zwar sowohl in frischen Pflanzen als auch in Heu und Silage vorhanden. Junge Pflanzen enthalten keine Bitterstoffe, so dass sie von Weidetieren gefressen werden.

Diese Stoffe aus der Gruppe der Alkaloide verursachen Lebervergiftungen, wobei auch die längere Aufnahme von kleinen Mengen zu Vergiftungen führt, da die Giftstoffe sich in der Leber anreichern. Die Symptome können erst nach Wochen oder Monaten auftreten, führen dann aber fast unweigerlich zum Tod. Flächen mit Jakobskreuzkraut dürfen daher auf keinen Fall beweidet werden, Aufwuchs von diesen Flächen darf weder frisch noch als Heu oder Silage verfüttert werden!

Auch beim Menschen sind schon einzelne Vergiftungsfälle bekannt geworden. Hier erfolgte die Aufnahme durch Verunreinigungen im Salat oder durch Gesundheitstees.

Die Verbreitung der Pflanzen erfolgt über Samen, die, wie beim Löwenzahn, über den Wind verbreitet werden und bis zu 150.000 Stück pro Pflanze betragen können. Die Hauptblütezeit ist Juli bis August.

Eine weitere Ausbreitung muss unbedingt verhindert werden. Jeder Tierhalter sollte seine Tiere vor der Gefahr der Vergiftung schützen. Problematisch sind hier extensiv genutzte Wiesen und Weiden, insbesondere Pferdeweiden, sowie Flächen ohne Nutzung wie Stillegungen, Straßenränder und Böschungen, da diese oftmals erst spät gemäht werden und dadurch zur Verbreitung beitragen.

Sie können mithelfen, die weitere, unerwünschte Ausbreitung des Jakobskreuzkrautes einzudämmen.
Flächen mit starkem Auftreten von Jakobskreuzkraut sollten kurz vor oder während der Blüte gemäht oder gemulcht werden. Zu diesem Zeitpunkt sind noch keine Samen ausgefallen und durch den Wind verbreitet, die Mutterpflanze wird jedoch so stark geschwächt, dass sie meist im Folgejahr nicht mehr austreibt. Einzelne Pflanzen können durch Ausreißen beseitigt werden, dabei sollten unbedingt Schutzhandschuhe getragen werden. Gemähte oder ausgerissene Pflanzen müssen von Weideflächen unbedingt entfernt werden. Diese können dem Restmüll beigegeben oder, solange keine Samen vorhanden sind, kompostiert werden.

Für Frage steht Ihnen der Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Karlsruhe Tel.: 0721/926-5173 sowie das Landwirtschaftsamt im Landratsamt zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.jakobskreuzkraut.de

 

 


 

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